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Schöne Zähne
Online-Ratgeber

Vorsorge - bitte regelmäßig

Kinder VorsorgeDie regelmäßige Untersuchung beim Zahnarzt sollte Bestandteil Ihrer Gesundheitsvorsorge sein. Zahnärzte empfehlen zweimal jährlich eine gründliche Untersuchung der Zähne. Die gesetzlichen Krankenkassen erwarten, dass Sie wenigstens einmal im Kalenderjahr den Zahnarzt aufsuchen, wobei zwischen zwei Untersuchungen mindestens sechs Monate liegen müssen. Diese Vorsorgeuntersuchungen werden in das „Bonusheft“ eingetragen.

■ Wenn Sie die Vorsorgeuntersuchungen über einen Zeitraum von fünf Jahren mit Hilfe des „Bonusheftes“ nachweisen können, erhalten Sie bei Zahnersatz einen Zuschuss von 60 Prozent (sonst nur 50 Prozent) auf die vertraglich vereinbarten Leistungen. Alle anderen Leistungen werden davon nicht beeinflusst.

Vorsorge bei Kindern

Seit der Reform des Gesundheitswesens wird der Vorbeugung von Erkrankungen der Zähne und des Zahnhalteapparates größere Aufmerksamkeit geschenkt als zuvor. Für Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 19 Jahren wurde deshalb ein Vorsorge-Programm entwickelt, die Individualprophylaxe für Kinder.

Die Leistungen, die der Zahnarzt im Rahmen des Vorsorge-Programms für Kinder und Jugendliche erbringt, werden von der Krankenkasse übernommen.

Erziehen zur Eigenverantwortung

Kinder und Jugendliche werden in besonderen „Kursen“ (Prophylaxesitzungen) beim Zahnarzt darüber aufgeklärt, wie Zahnkrankheiten entstehen und was sie selbst zur Vorbeugung tun können: Sie erfahren alles über eine „zahnfreundliche“ Ernährung und lernen, sich die Zähne richtig zu putzen.

■ Einige Zahnärzte bieten Prophylaxesitzungen auch für Erwachsene an; diese Kurse müssen privat bezahlt werden.

Fissurenversiegelung: Schutz für Backenzähne

Die Kaufläche der Backenzähne mit ihrer zerklüfteten Oberfläche ähnelt einem Gebirge; ihre Höcker enden zur Zahnmitte hin in tiefen Furchen, die „Fissuren“ genannt werden. Da sie mit der Zahnbürste nur schwer zu reinigen sind, entsteht hier am häufigsten Karies. Mit der Versiegelung der Fissuren können diese Bereiche zuverlässig vor bakteriellen, Karies verursachenden Belägen geschützt werden. Allerdings ist diese Behandlung nur sinnvoll, nachdem ein Backenzahn gerade durchgebrochen, also noch frei ist von Karies. Die Zahnoberfläche wird gründlich gereinigt, im Bereich der Fissur mit Hilfe einer speziellen Säure aufgerauht, damit der flüssige, zahnfarbene Kunsstoff, der anschließend in die Fissuren gegossen und mit Licht gehärtet wird, besser auf dem Zahnschmelz hält. Da die Zähne durch die aufgetragene Säure angegriffen werden, müssen sie mit Lack oder Gel fluoridiert werden. Der Schutz durch die Fissurenversiegelung hält drei bis fünf Jahre. Ist diese Behandlung durchgeführt, bedeutet dies keineswegs das Ende der Kariesgefahr - sie schützt die Zähne nur im Bereich der Fissur, nicht aber am Zahnhals und in den Zahnzwischenräumen. Also: Die Zähne müssen auch weiterhin sorgfältig geputzt werden.

Die Fissurenversiegelung ist nicht unumstritten, denn die dabei verwendeten Kunststoffe enthalten gesundheitsschädliche Substanzen und sind somit in den Verdacht geraten, Allergien auszulösen.

Von den gesetzlichen Krankenkassen werden nur die Kosten für die Versiegelung der großen Backenzähne übernommen, nicht die Kosten für die Versiegelung der Prämolaren.

Fluoridgel oder -lack - Schutz vor Karies?

Wie Sie wahrscheinlich schon wissen, kann Fluorid der Entstehung von Karies vorbeugen. Ihr Zahnarzt wird Ihnen möglicherweise zu einer lokalen Fluoridierung raten, wenn Sie überempfindliche Zähne haben, also empfindlich auf heiße oder kalte, süße oder salzige Speisen und Getränke reagieren. Und er wird eine Fluoridierung immer dann durchführen, wenn bei einer Behandlung, bei der Fissurenversiegelung, der Zahnschmelz angegriffen wurde.